Absteckung von Gebäuden

Gebäudeabsteckung gemäß § 75 BauO NRW

 

 

Die lage- und höhenmäßige Planung zum Beispiel eines Hauses wird durch den Vermessungsingenieur bei der Bauvermessung in die Örtlichkeit übertragen. So werden in der Regel bei einer geplanten Grenzbebauung Überbauten beim Bau von zum Beispiel Garagen auf Nachbargrundstücke vermieden. Sie gehört zur Ingenieurvermessung. Dabei kommen entsprechende Vermessungsgeräte zum Einsatz. Oft ist die Gebäudeabsteckung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durch die Baugenehmigungsbehörden zum Beispiel der Kreise Euskirchen und Düren oder der Städteregion Aachen, vor Baubeginn nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW), verbindlich vorgeschrieben. Die vorgegebenen Grenzabstände und Abstandsflächen aus dem Genehmigungsverfahren sollen so eingehalten werden.

 

 

 

Schnurgerüst einer Absteckung eines Gebäudes in Heimbach  in Monschau

Gebäudeabsteckung


 

Die Festlegung der Gebäudeecken erfolgt bei der Absteckung der Immobilien auf einem sogenannten Schnurgerüst. Es besteht aus horizontalen Holzlatten, auf denen Nägel eingeschlagen werden. Diese Nägel auf dem Holzbrett befinden sich in der Verlängerung der jeweiligen Gebäudeaußenkante. Nach dem Spannen einer Schnur zwischen allen Nägeln auf den Schnurgerüsten hat der Handwerker eine präzise Angabe des Baukörpers. Die Ecken der Gebäude liegen in den Schnittpunkten der Schnüre (...siehe Bild oben). Nach dem Bau eines Hauses erfolgt die Gebäudeeinmessung gemäß § 16 VermKatG NRW.

Absteckung und Einmessung von Gebäuden auf Schnurgerüst in Mechernich

Schnurgerüst