Berufsbild: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Aufgaben des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs :

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure / Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen sind als Organe des öffentlichen Vermessungswesens neben den Behörden der öffentlichen Vermessungsverwaltung berechtigt, Liegenschaftsvermessungen auszuführen.

Sie können als Sachverständige für vermessungstechnische Angelegenheiten auftreten

Sie können in der Regel entsprechend § § 1, 2 des Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW) auf allen Gebieten des Vermessungswesens tätig werden

 

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure / Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen sind ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens bzw. Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind auf Grund der Vermessungsgesetze und der Berufsordnungen der Länder dazu berufen, Katastervermessungen auszuführen, an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Ein Öffentlich bestellter und vereidigter Vermessungsingenieur ist als Teil der Vermessungsverwaltung im gesamten Bereich der amtlichen Liegenschaftsvermessung, der Ingenieurvermessung, der Geobasisinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig. Zu seinen Aufgaben gehören:

Katastervermessung

Ingenieurvermessung

Bauvermessungen

Geoinformation

Planung (..Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, u.a.)

Bewertung (..Bewertung unbebauter Grundstücke, u.a.)

Bodenordung

In einigen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland können Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure auch Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bestehend aus Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch erteilen.

Die Tätigkeit als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure / Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin erfordert eine Bestellung und Vereidigung durch die Aufsichtsbehörde, die nur erfolgt, wenn die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (....nachgewiesen durch das 2. Staatsexamen nach dem erfolgreichen Abschluß eines Hochschulstudiums) vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrungen in der Ausführung aller Arten der Katastervermessungen erworben wurden. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gibt es in allen Bundesländern außer in Bayern.

Der Berufsverband der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Deutschland ist der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI e.V.)

 

 

 

 

 

 

 

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