Grenzvermessung

Grenzvermessungen gehören zu den amtlichen Katastervermessungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsbüros gemäß der Vorschrift "Erhebung der Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen - Erhebungserlass (ErhE) - ".

 Zu Grenzvermessungen gehören u.a. beim Bau eines Hauses die Vermessungen zur Absteckung und Abmarkung von im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunkten von Grundstückgrenzen, deren Vermarkung (z.B. Grenzstein, Eisennagel, o.ä.) nicht mehr vorhanden und der Grenzverlauf nicht mehr erkennbar ist.

 Die Messungen des Vermessungsbüro bei Grenzvermessungen werden dokumentiert und Bestandteil des Liegenschaftskatasters, das von den Katasterbehörden zum Beispiel der Städteregion Aachen (Alt : Kreis Aachen), des Kreises Düren oder des Kreises Euskirchen unter dem Dach der jeweiligen Kreisverwaltungen geführt wird. Die Grenzvermessung gehört zu den hoheitlichen (amtlichen) Vermessungen

 

 

 

 

 

 


Grenzvermessung in Hellenthal

Grenzvermessung

 Grenzvermessungen werden durchgeführt zur Feststellung, Vermarkung sowie zur Überprüfung vorhandener Eigentumsgrenzen eines Grundstücks.

 Man trennt zwischen der ersten Feststellung von Grenzen sowie einer wiederholten Absteckung und Vermarkung festgestellter Grundstücksgrenzen. So werden bei der Grenzvermessung durch zum Beispiel Baumaßnahmen unabsichtlich ausgebaggerte Grenzabmarkungen neu gesetzt,noch vorhandene Grenzzeichen werden aufgesucht und mit dem Katasternachweis verglichen.

 In beiden Fällen der Grenzvermessung werden die Eigentümer der betroffenen Grundstücke in dieses Verfahren mit eingebunden. Über die Resultate der Grenzvermessung wird anschließend durch den Vermessungsingenieur eine Niederschrift(Grenzniederschrift) gefertig.