Privatrechtliche Grenzanzeige

Im Unterschied zu der amtlichen Grenzvermessung ist die privatrechliche Grenzanzeige kein in Vermessungsvorschriften in NRW definiertes Verfahren.

Bei einem Ortstermin kontrolliert der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur durch eine Aufmessung bei der Grenzanzeige zum Beispiel beim Bau einer Garage unter Beachtung der Vermessungsunterlagen der Katasterbehörde zum Beispiel des Kreises Düren, des Kreises Euskirchen oder der Städteregion Aachen die Grundstücksgrenzen. Die örtlich vorhandenen Grenzzeichen werden ggfls. mit Farbe markiert,entfernte Grenzsteine werden beispielsweise durch ein Holzpfählchen markiert. Nach der Vermessung und Absteckung wird die Grundstücksgrenze den Betroffenen auf dem Grundstück angezeigt und ausführlich erläutert(...Grenzanzeige).

 

Bei dieser Vorgehensweise wird keine Anerkennung (Grenzniederschrift) von den Grenznachbarn und Grundstückseigentümern des Antragsgrundstück aufgenommen.

 

Die Dokumentation der Ergebnisse der oben beschriebenen Messung im Liegenschaftskataster und der Absteckung durch die Vermessungsbüros und ÖbVI unterbleibt bei der Grenzanzeige. Sie gehört nicht zu den Katastervermessungen.

Die Grenzanzeige ist kein amtlich geregeltes Verfahren. Sie wird nicht nach der Vermessungsgebührenordnung, sondern nach der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) unf dem Zeitaufwand abgerechnet.

Da die Erstellung der Vermessungsschriften(Fortführungsrisse,Grenzniederschriften,Berechnungen,u.a.), die Teil des Liegenschaftskatasters würden, durch den Vermessungsingenieur bei der Grenzanzeige unterbleibt, ist dieses Verfahren in der Regel kostengünstiger als eine amtliche Grenzvermessung.

 Bei Streitigkeiten zwischen Grenznachbarn ist dieses Verfahren der Grenzanzeige allerdings ungeeignet, da von dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur keine Aussagen der Beteiligten zum Grenzverlauf dokumentiert und Mängel in der Abmarkung nicht beseitigt werden. 

Bei festgestellten Differenzen während der örtlichen Messung zu den Vorgaben des Liegenschaftskatasters kann auf Wunsch der Beteiligten der bestehende Auftrag zur Grenzanzeige in eine amtliche Grenzvermessung umgewandelt werden 

 

 

Grenzanzeige in Monschau
Vermessung in Heimbach